frank@captiva-ug.de

+49 160 8832205

Warum „Apps auf Rezept“ keine „Weltneuheit“ sind 

Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte „Apps auf Rezept „einst angepriesen und zur Weltneuheit erklärt. Seitdem sind die zertifizierten Medizinprodukte zur Therapie von chronischen Krankheiten wie Migräne, Diabetes oder Adipositas in den Hintergrund getreten und wurden im letzten Jahr weniger als ein Prozent verordnet.  

450 Millionen Rezepte gab es, davon waren nur 290.000 sogenannte Digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, von denen man sich Kostensenkung, Effizienz und Unterstützung für PatientInnen versprach. 

Viele Modelle scheiterten und einigen fehlte demnach auch die Marktreife, denn der Entwicklungsprozess ist langwierig und fordert immer mehr „Opfer“ unter den herstellenden Startups, die auf finanzielle Unterstützung der EU und von Investoren angewiesen sind. Obwohl die Ideen gut sind, mussten Firmen wie Aidhere und Newsenselab Insolvenz anmelden, denn der Hürdenlauf für GKV-erstattungsfähige Medizin-Apps ist kräftezehrend.  

Demnach unterliegen die digitalen Gesundheitslösungen einem Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und werden dort auf Datenschutz, Benutzerfreundlichkeit und Therapieeffekt untersucht. Danach kommen die Health-Apps erst in das DiGA-Verzeichnis, um von den Krankenkassen erstattet werden zu können.  

54 Anwendungen haben es bislang nur geschafft, von denen 24 vorläufig aufgenommen wurden und sechs wegen nicht erbrachtem Nutzennachweis gestrichen wurden.  

Außerdem klagen Hersteller der DiGA darüber, dass PatientInnen „Versuchskaninchen“ sind, denn die „Apps auf Rezept“ werden erst einmal nur auf Probe für zwei Jahre von den Krankenkassen erstattet, ohne dass in diesem Zeitraum ein Nutzennachweis abgeliefert werden muss. Apps, die dann vom Markt verschwinden, wurden mit viel Geld von der Gesetzlichen Krankenversicherung unterstützt. Auch PatientInnen müssen sich umorientieren, deshalb fordert der GKV-Spitzenverband mehr Transparenz im Zulassungsverfahren.  

Ist die DiGA erst einmal in das Verzeichnis aufgenommen, entstehen die nächsten bürokratischen Hürden, denn der Erstattungspreis ist im ersten Jahr frei kalkulierbar, dann aber können Krankenkassen die Erstattungsbeträge drastisch einkürzen, was schon in einigen Fällen zu Insolvenzen führte.  

„Apps auf Rezept“ sollten ursprünglich für viele der 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten individuelle und maßgeschneiderte, effiziente Online-Behandlungen sein, doch scheiterten viele innovative Modelle letztlich an bürokratischen Hürden und fehlender Unterstützung.  

Quelle: https://www.welt.de/wirtschaft/article249894998/Gesundheit-Warum-Start-ups-mit-Apps-auf-Rezept-so-haeufig-scheitern.html 

Cookie-Einstellungen