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Geplante Krankenhausreform: Prüfung ist noch nicht verfassungsrechtlich abgeschlossen 

Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach initiierte Krankenhausreform, wonach der medizinische Bedarf die Behandlung regelt und nicht der ökonomische, steht noch auf dem Prüfstand, weil die verfassungsrechtliche Prüfung noch nicht ganz abgeschlossen ist. Der Kabinettsentwurf wurde aber wegen Zeitmangel bereits durchgewunken. 

Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) unter Marco Buschmann (FDP) prüft noch die rechtlichen Rahmenbedingungen, damit das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) die Krankenhausfinanzierung neu aufstellen kann, denn das alte Fallpauschalen-Modell soll abgelöst werden.  

Die fehlende Prüfung durch das BMJ folgt während des parlamentarischen Verfahrens, nach dem Kabinettsbeschluss, teilt Bundesgesundheitsminister Lauterbach auf der Bundespressekonferenz mit. Allerdings gibt es immer noch rechtliche Bedenken durch das BMJ, weshalb die neue Reform noch in der Prüfung ist.  

Die Frage, die sich stellt, ist auch, ob das Gesetz zur Krankenhausreform zustimmungsfrei oder zustimmungspflichtig ist. Die Entscheidung liegt beim BMJ und beim Bundesinnenministerium. Lauterbach glaubt, dass die Gestaltung der Reform so ausgelegt ist, dass sie zustimmungsfrei ist. Verfassungsrechtliche Bedenken gibt es allerdings für medizinisch-pflegerische Leistungen, die noch in der Schwebe sind.  

Krankenhausplanung ist Ländersache, deshalb ist es fraglich, ob das Reformvorhaben verfassungskonform ist, weil das KHVVG zustimmungsfrei und deshalb ohne die Zustimmung des Bundesrates angenommen werden kann.  

Schwächen der Reform sehen einige ExpertInnen auch bei der Finanzierung, die zum Teil über den Gesundheitsfonds bezahlt werden soll und zur Hälfte über die gesetzliche Krankenversicherung. Krankenkassen kritisieren aus diesem Grund etwaige Erhöhungen von Zusatzbeiträgen, die die BeitragszahlerInnen der GKV zu tragen hätten. Davon würden dann auch PrivatpatientInnen und andere Versorgungssysteme profitieren. 

Die Fragen, die sich stellen, sind: Wer finanziert was und welche Faktoren/Indikatoren wie Einwohnerzahl pro Krankenhaus, Morbidität und Investitionsbedarf, usw. sind ausschlaggebend, damit die Gelder aus dem sogenannten Transformationsfonds an die richtigen Stellen gelangen?  

Das Gutachten des Bundesrechnungshofes plädiert für länderübergreifende Versorgungsmöglichkeiten, die vor allem Qualität und Effizienz in der Versorgung von stationären PatientInnen gewährleisten.  

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/151507/Trotz-Kabinettsbeschluss-Krankenhausreform-juristisch-nicht-abschliessend-geprueft 

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