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Marktentwicklung

Belgische Patientin zahlt die Hälfte ihrer Sondennahrung selbst

In Belgien trägt eine 20-jährige Patientin mit Gastroparese rund 600 Euro ihrer monatlichen Sondennahrung selbst. Betroffene fordern eine vollständige Kostenübernahme, eine Kommission prüft Änderungen. Der Fall zeigt, wie stark die Erstattung medizinischer Ernährung innerhalb Europas auseinandergeht.

Eliene Van Rompaey aus dem belgischen Vilvoorde ist dauerhaft auf Sondennahrung angewiesen. Die Kosten liegen bei rund 1.200 Euro im Monat, ihre Krankenkasse übernimmt davon etwa 600 Euro. Den Rest zahlt die 20-Jährige selbst, unterstützt von ihrer Familie. FOCUS online beruft sich dabei auf das belgische Nachrichtenportal „Het Nieuwsblad“.

Die Patientin leidet an einer Gastroparese. Bei dieser Erkrankung bewegt sich der Magen nur stark verlangsamt oder gar nicht mehr. „Niemand sollte zwischen Essen und finanziellem Überleben wählen müssen“, sagt sie gegenüber „Het Nieuwsblad“.

Neben dem Eigenanteil belastet sie das Abrechnungsverfahren. Patientinnen und Patienten müssen die Nahrung zunächst vollständig bezahlen, erst danach fließt Geld zurück. „Manchmal warten Menschen monatelang auf Geld, das eigentlich schon genehmigt wurde“, schildert Van Rompaey. Hinzu kommt ein medizinisches Problem: Nicht jede Spezialnahrung wird vertragen. Dadurch entstehen zusätzliche Ausgaben für Produkte, die teilweise ungenutzt bleiben.

Betroffene in Belgien fordern eine Reform und eine vollständige Kostenübernahme. Laut dem Bericht arbeitet bereits eine belgische Kommission an möglichen Änderungen, um die finanzielle Last für Patientinnen und Patienten zu senken. Details zu Inhalt und Zeitplan nennt die Quelle nicht.

In Deutschland ist die Lage anders geregelt. Die gesetzliche Krankenversicherung kann Trink- und Sondennahrung übernehmen, wenn eine normale Ernährung den Bedarf an Energie und Nährstoffen nicht mehr deckt. Die Verordnung erfolgt per ärztlichem Rezept bei nachgewiesenem Ernährungsrisiko. Erstattet werden Trink- und Sondennahrungen sowie bestimmte Spezialprodukte, etwa bei Nieren- oder Stoffwechselerkrankungen. Versicherte leisten in der Regel nur geringe gesetzliche Zuzahlungen.

Der Fall macht sichtbar, wie unterschiedlich europäische Gesundheitssysteme medizinische Ernährung finanzieren. Für Hersteller und Homecare-Anbieter, die in mehreren Ländern tätig sind, prägen solche Unterschiede den Marktzugang und die Abrechnung. Sie bestimmen auch, wie lange Patientinnen und Patienten in Vorleistung gehen müssen. Für Anbieter mit Bezug zum belgischen Markt lohnt es sich, die Arbeit der Kommission zu verfolgen. Ob und wann sich die Erstattung dort ändert, ist derzeit offen.

Quelle

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