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Marktentwicklung

Pflegereform 2027: Das sind die wesentlichen Änderungen

Die Bundesregierung hat die Neuordnung der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) beschlossen. Demnach gelten schrittweise ab dem Jahr 2027 Neuerungen, die die Pflegeversicherung stabilisieren soll, um die finanzielle Schieflage mit einem Defizit von acht Milliarden Euro abzuwenden, denn seit dem Jahr 2006 ist der Anteil der Pflegebedürftigen um das Dreifache auf sechs Millionen Menschen angestiegen.

Da die häusliche Pflege als besonders vulnerabel gilt, werden Familien mit pflegebedürftigen Personen im eigenen Haushalt konsequenter und besser unterstützt (Stichwort Pflegebegleitung). Zudem werden weiterhin Rentenversicherungsbeiträge von der SPV in voller Höhe getragen, obwohl ursprünglich Kürzungen bei Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige geplant waren.

Ab 1. Januar 2027 sind zudem Anhebungen des Beitragszuschlages bei kinderlosen Versicherten der SPV geplant. Kinderlose müssen danach im nächsten Jahr mit einer Erhöhung der Beiträge in Höhe von 0,3 Prozentpunkten auf 0,9 Prozent rechnen, damit die angeschlagene Finanzlage stabilisiert werden kann.

Ferner wird die Beitragsbemessungsgrenze in der SPV sowie in der GKV um 300 Euro pro Monat angehoben.

Mitversicherte Ehegatten und Lebenspartner müssen sich auch mit Beitragszuschlägen in Höhe von 0,52 Prozent anfreunden. Die kostenlose Mitversicherung entfällt somit ab dem 1. Januar 2028.

Der Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministers Carsten Linnemann (CDU), der die Nachfolge von Nina Warken angetreten ist, beinhaltet nicht nur Maßnahmen zur Stabilisierung der angespannten Finanzsituation in der GKV und SPV, sondern auch Strategien zur Prävention von Krankheiten:

Versicherte, die jenseits des 60. Geburtstages sind, können künftig Früherkennungs-Untersuchungen in Anspruch nehmen, die vom deutschen Sozialsystem getragen werden. Diese „Check-up 60+“-Programme gehören zu den Maßnahmen der Neuordnung der Pflegereform.

Damit Pflegebedürftigkeit in Zukunft spürbar sinken kann, sind auch im Rahmen der Begutachtung zur Pflege Prüfungen für mögliche Rehamaßnahmen („Reha vor Pflege“) Usus.

Die Koalition hat lange nach Kompromissen gerungen, auch weil die SPD eine gerechtere Aufteilung zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung verhandelt hat. Dazu gehört auch eine Begrenzung mit Deckelung der Eigenanteile bei Pflegebedürftigkeit (Pflegedeckel) sowie eine strengere und striktere Einstufung in Pflegegrade, um Einsparpotenziale zu generieren und um eine strukturelle Veränderung herbeizuführen.

Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article6abcd1d5e69c7c64bf693148/bundesregierung-beschliesst-pflegereform-das-sind-die-wichtigsten-neuerungen.html

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