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Marktentwicklung

Kabinettsbeschluss zum Gesundheits-Sparpaket: Reform soll GKV-Beiträge stabilisieren

Das Sparpaket zur Reform des Gesundheitssystems und zur Reduzierung von Kosten ist beschlossen. Demnach hat das Bundeskabinett ein „tiefgreifendes“ Reformpaket zur Verhinderung von Beitragssteigerungen in der GKV und zum Ausgleich von Defiziten in Höhe von 15,3 Milliarden Euro besiegelt.

Leistungseinschränkungen werden danach alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) spüren, aber auch die Ärzteschaft, Krankenhäuser und die Pharmaindustrie, damit die Dynamik der letzten Jahre gestoppt werden kann und die Einnahmen und Ausgaben stabil gehalten werden können.

Allerdings gibt es viele KritikerInnen der GKV-Reform, die den Kabinettsbeschluss mit anschließender Verabschiedung durch den Bundestag bemängeln, unter anderem Ärzteverbände, die die Patientenversorgung als gefährdet ansehen.

Nina Warken als Bundesgesundheitsministerin steht hinter dem Sparpaket und findet die Vorschläge der eingesetzten Expertenkommission sinnvoll, auch wenn sie erhebliche Einschnitte für viele Akteure mit sich bringen:

Demnach werden Zuzahlungen für Arzneimittel erhöht, homöopathische Leistungen aus dem GKV-Katalog gestrichen und die beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner modifiziert. Besserverdienende sollen zudem höhere Beiträge bezahlen. Allerdings entfällt wohl auch das Hautkrebs-Screening – alle zwei Jahre – auf Kosten der GKV.

Bei den Arztpraxen entfallen auch Zahlungen zugunsten der Kassen. Selbst bei den Krankenkassen werden Verwaltungs- und Werbeausgaben eingekürzt sowie Gehälter von Führungspositionen. Kliniken spüren die Reform an Kürzungen für Vergütungsanstiege und die Pharmahersteller werden Rabattverträge günstiger stellen müssen.

Geplant waren zudem von Warken höhere Steuern auf Alkohol und Tabak und die Einführung einer sogenannten Zuckersteuer. Das Krankengeld bleibt jedoch in voller Höhe erhalten, im Gegenzug ist der erste Krankheitstag ein unbezahlter Tag.

Die Krankenversicherung von Bürgergeld-Empfängern wird auch in Zukunft zu großen Teilen zu Lasten der GKV gehen, denn der Bund hat wegen zu stopfender Haushaltslöcher nicht genügend Steuermittel zur Verfügung. Lediglich 250 Millionen Euro werden 2027 in diese Art der Finanzierung einfließen.

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