Die elektronische Verordnung (eVerordnung) von Hilfsmitteln ist offiziell für den 1. Juli 2027 geplant, doch schon seit letztem Jahr testen sieben Krankenkassen ein Pilotprojekt zur Vereinfachung des Rollouts dieser eVerordnung.
Die AOK Bayern, BARMER, BIG direkt gesund, DAK-Gesundheit, HEK, IKK classic und TK erproben das „komplett digitale Verfahren zur Verordnung von Hilfsmitteln“:
Der gesamte Prozess von der Ausstellung über die Genehmigung bis hin zur Abrechnung von Hilfsmittel-Anbietern mit Kassen soll transparent und digital ablaufen, das wünschen sich auch die verordnenden ÄrztInnen, die keine analogen Anwendungen parallel wünschen, um den Gesamtprozess deutlich zu erleichtern.
PatientInnen sind über ihre Krankenkassen-App bei der Versorgung von Hilfsmitteln mittels eVerordnung eingebunden, ähnlich wie bei der Teilnahme am E-Rezept für Medikamente.
300 Sanitätshäuser und andere Hilfsmittel-Anbieter haben sich bereits dem kooperierenden Projekt angeschlossen. Ärztinnen und Ärzte sind hingegen mit unter 100 Teilnahmen unterrepräsentiert, auch weil sie weitere Dysfunktionen der TI-Anwendungen in Arztpraxen befürchten.
Die eVerordnung enthält alle wichtigen Informationen für beteiligte Teilnehmer, darunter auch den Bearbeitungsstatus in der App, der für PatientInnen jederzeit einsichtbar ist.
Das Projekt mit Hilfe der automatisierten Branchensoftware für alle Hilfsmittelanbieter bezieht sich momentan allerdings nur auf Produktgruppen der orthopädischen und Reha-Technik-Hilfsmittel und Teilnehmer, die am Pilotprojekt partizipieren, müssen sich in den Vertrag nach Paragraf 140a SGB V für eine besondere Versorgungsform einschreiben.
Bei ÄrztInnen hingegen reicht die Anwendung der Praxissoftware; PatientInnen erklären ihre Teilnahme am elektronischen Verfahren per App, was auch Hilfsmittel-Leistungserbringer tun müssen.
Außerdem findet eine Zusammenarbeit zwischen Kassen und Software-Herstellern für Arztpraxen statt, damit die eVerordnung von Hilfsmitteln, nicht wie die Papier-Rezept-Verordnung nach Muster 16, mit vielen Fehlern und unnötigen Nachfragen belastet ist, denn der Ausdruck entfällt in der neuen digitalen Version, die von ärztlicher Seite auch nur noch eine eHBA-Signatur benötigt, das heißt ÄrztInnen „unterschreiben“ mittels elektronischem Heilberufe-Ausweis.
Trotz anfänglicher Skepsis und Vorbehalten erhoffen sich die kooperierenden Kassen mehr Zulauf von Ärztinnen und Ärzten. Versicherte hingegen haben schon heute reges Interesse, auch weil individuelle Anpassung und persönliche Beratung bei Hilfsmittel-Leistungserbringern zum Qualitätsmanagement gehören.
Der neue Prozess soll eine schnellere Versorgung und einen geringeren bürokratischen Aufwand sowie weniger Fehler durch integrierte Prüflogiken gewährleisten.
Quelle: Medscape.com
